Jeden Tag bekommen die Schadensabteilungen der Autoversicherer Tausende von Briefen ihrer Kunden. Die besten Stilblüten im folgenden:
Das Pferd lief in die Fahrbahn, ohne sich vorschriftsmäßig zu vergewissern, ob die Straße frei ist.
An der Kreuzung prallten unsere Fahrzeuge zusammen, Eine Abbremsung war nicht mehr notwendig.
Ich überschlug mich seitwärts mehrmals, um eine Kollision mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zu vermeiden.
Vor mir fuhr ein riesiger Möbelwagen. Der Sog war so stark, daß ich über die Kreuzung gezogen wurde.
Bei dem Autounfall wurde mein Schwiedersohn nicht verletzt; denn er war gar nicht mitgefahren.
Um den Zusammenstoß zu vermeiden, steuerte ich gegen den anderen Wagen.
Kann leider die Prämie nicht zahlen. Letzte Woche haben wir ein Kind gekriegt, und morgen kriegen wir Kohlen.
Der Fußgänger hatte anscheinend keine Ahnung, in welche Richtung er gehen sollte und so überfuhr ich ihn.
Ich habe nun so viele Formular ausfüllen müssen, daß es mir bald lieber wäre, mein geliebter Mann wäre überhaupt nicht gestorben.
Der andere Wagen fuhr mal nach links, dann nach rechts, dann wieder nach links, ehe ich mit ihm kollidieren konnte.
In einer Linkskurve geriet ich ins Schleudern, wobei mein Wagen einen Obststand streifte und ich, behindert durch die wild durcheinanderfliegenden Bananen, Orangen und Kürbisse, nach dem Umfahren eines Briefkastens auf die andere Straßenseite geriet uns schließlich - zusammen mit zwei parkenden PKW - den Hang hinunterrutschte. Danach verlor ich bedauerlicherweise die Herrschaft über mein Auto.
Beim Heimkommen fuhr ich versehentlich in eine falsche Grundstückseinfahrt und rammte einen Baum, der bei mir dort nicht steht.
Um es kurz zu machen: Wenn ich das Geld nicht in den nächsten acht Tagen bekomme, verzichte ich darauf.
Ich habe gestern auf der Heimfahrt einen Zaun in etwa 30 Meter Länge angefahren. Ich wollte Ihnen den Schaden vorsorglich melden. Bezahlen brauchen Sie nichts, denn ich bin unerkannt entkommen.
Ich weiß, daß ich Schuld bin, aber ich sehe es nicht ein …Das Reh lief in den Wagen, aber ohne sich um den Schaden zu kümmern, lief es weiter in den Wald.
Im PKW befand sich im Kindersitz mein 6 Monate alter Sohn. Auf eine Vernehmung des Sohnes verzichtete die Polizei.
Die Geburtsurkunde des KFZ ist beigefügt.
Ich kam von der Straße ab, wobei der Baum meinem Auto nicht ausweichen konnte.
Die Ehefrau des zertrümmerten Autos wurde nur leicht verletzt, der Mann glücklicherweise nicht veletzt.
Bei einer abendlichen Fahrt mit meiner Ehefrau habe ich Wildschaden erlitten.
Es war die Zeit des Stoßverkehrs. Ich stieß auf das vor mir zum Stehen gekommene Fahrzeug.
Herr P. fuhr plötzlich rückwärts und fuhr mich an, Dann fuhr er wieder vorwärts und fragte, was passiert sei.
Vier Wochen nach dem Unfall wurde der Gehgips am rechten Arm wieder entfernt.
Obwohl der Versicherte einen Seitensprung machte, kam nicht er sondern meine Frau zu schaden.
Ich holte die Polizei und ließ mir die Unschuld meiner Frau bestätigen.
Der Unfall passiert, weil ich von einem Auto unbekannter Nationalität geblendet wurde.
Ich fuhr vorn auf, während es gleichzeitig hinten bumste.
Frau B. näherte sich der Ampel und sprang von Gelb auf Grün um.
Dann durchbrach ich mit meinen LKW die Schallmauer der Autobahn.
Durch den starkten Gewitterregen war die Straße glitschig und rutschte gegen den Bordstein.
Ich mußte schneller fahren, um durch den Luftzug die Biene aus dem Auto zu kriegen.
Der LKW hat einen schweren Schrank in die Dachgeschoßwohnung transportiert und dabei erheblichen Schaden angerichtet.
Schuld war ein Insektenflug in mein Auge, ein Bruchteil von einer Sekunde, und es war passiert. Menschenschaden ist nicht entstanden, da ich bestenfalls Radfahrertempo hatte.
Beide Autos stießen mit dem Kühler zusammen. Es gab aber lediglich ein paar Blutergüsse.
Die Mitnahme der Anhalterin erfolgte nicht aus Gefälligkeit, sonder aus Gesellschaft.
… bitte lassen Sie sich vom zuständigen Polizeirevier bescheinigen, daß der Schaden wegen Geringfügigkeit nicht polizeilich aufgenommen wurde.
Ich fuhr weiter und sah nur einen Schatten, der von meinem Auto umgefahren wurde.
Hiermicht möchte ich mir gestatten, meinen Sohn als Unfall zu melden.
Die Polizisten, die den Unfall aufnahmen, bekamen von meiner Braut alles gezeigt, was sie sehen wollten.
Daß der Unfallverursacher im kritischen Moment betrunken war, haben wir daraus entnommen, als er schrie, daß er keine Angst vor seiner Frau habe.
Mein Frau hatte noch nie einen Unfall, weil sie immer sehr aufpaßt im Verkehr.
Ich prallte gegen die Zaunmauer und wurde unbewußt. Aus war es mit meiner Gesinnung.
Vom Fahrer des Wagens ist nur sein männliches Geschlecht bekannt.
Dieser PKW fuhr weiter und kam erst 20 Minuten später ohne Wagen an die Unfallstelle zurück. W. trug Ohrenschützer und konnte deswegen meinen sich nähernden PKW weder sehen noch hören.
Meine Frau fuhr mit dem Auto rückwärts und kam dicht an die Umzäunung, wo die Nachbarin einen Badeanzug zum Trocknen aufgehängt hatte. Mit der Stoßstange wurde der Badeanzug mitgeschleift und zerrissen.
Ich bitte, meine Ansprüche wohlwollend baldigst zu erledigen, da ich seit dem Zusammenstoß kein festes Verhältnis mehr habe.
Der andere Fahrer änderte seine Absicht, so daß ich in ihn hineinfuhr.
In obiger Unfallschadenssache darf ich Ihnen mitteilen, daß sich mein Mandant erledigt hat.
Der Unfall kam nur deshalb zustande, weil ich mir von der Dame ein falsches Bild gemacht hatte: Die von mir gestreifte Person ist nur eine Prostituierte, so daß höchstens Sachschaden in Frage kommt …
‘Der Passant verschwand wortlos unter meinem Fahrzeug’.
Da wäre auch noch die Geschichte jenes Autofahrers, dem in Italien sein Auto gestohlen wurde. Die Versicherung wollte den Schaden bezahlen, wurde aber stutzig als sie feststellte, daß das Bahnticket für die Heimreise (wird ja auch von der Versicherung bezahlt) einen Tag vor dem Diebstahl des Autos gekauft wurde.